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mopedfahrer

Mopedausbildung – Infos

Voraussetzungen und Ablauf

Folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir einen Mopedausweis ausstellen dürfen:

  1. Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
    (bei Ausbildung mit 15 Jahren, ab dem 16.Geburtstag nicht nötig)
  2. Absolvierung des theoretischen Unterrichts über 6 Einheiten
    (Themennr. 1, 5, 7, 8, 10, 14, 15 absolute gesetzliche Pflicht. Besser ist die Themen 1–15 kompl. zu besuchen (kein Aufpreis)
  3. Die Ausbildung darf frühestens mit 14,5 Jahren, beziehungsweise mit 15,5 Jahren begonnen werden.
    8 Fahrlektionen am Moped sind gesetzlich verpflichtend, eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber dem Fahrlehrer muss nachgewiesen werden. Davon müssen mind. 2 Fahrlektionen im Straßenverkehr gefahren werden.
  4. bestandene Theorieprüfung am PC in der Fahrschule

 

Der Mopedausweis darf frühestens am Tag des 15.Geburtstages, beziehungsweise am Tag des 16.Geburtstages ausgestellt werden.

 

Die Theoriethemen 1–15 können im Abendkurs, Montag, Dienstag, Mittwoch jeweils von 18.20 Uhr bis 20.00 Uhr oder im Intensivkurs Montag bis Freitag von 8.20 Uhr bis 12.00 Uhr besucht werden. Die Tage an denen die Theoriethemen vorgetragen werden sind in unseren Kursterminen ersichtlich.  

 

Jedes Thema ist für sich abgeschlossen. Deshalb können einzelne Module wahlweise im Abendkurs oder im Intensivkurs besucht werden!


Folgende Dokumente müssen im Original vorgelegt werden:

  • Pass oder Personalausweis des Schülers
    (mit 15 Jahren auch die des Erziehungsberechtigten)
  • Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
    (bei Ausbildung mit 15 Jahren)
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto

Preisinformationen erhalten Sie im Menüpunkt Preise.


Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten in Hietzing oder Speising gerne zur Verfügung.