mopedfahrer

Mopedausbildung – Infos

Voraussetzungen und Ablauf

Folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir einen Mopedführerschein ausstellen dürfen:

  1. Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
    (bei Ausbildung mit 15 Jahren, ab dem 16. Geburtstag nicht nötig)
  2. Absolvierung des theoretischen Unterrichts über 8 Einheiten
    (Themennr. Grundwissen GW 2–9)
  3. Die Ausbildung darf frühestens mit 14 Jahren und 10 Monaten, beziehungsweise mit 15,5 Jahren begonnen werden.
    8 Fahrlektionen am Moped sind gesetzlich verpflichtend, eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber dem Fahrlehrer muss nachgewiesen werden. Davon müssen mind. 2 Fahrlektionen im Straßenverkehr gefahren werden.
  4. bestandene Theorieprüfung am PC in der Fahrschule

 

Der Mopedführerschein darf frühestens am Tag des 15. Geburtstages, beziehungsweise am Tag des 16. Geburtstages ausgestellt werden.

 

Die Tage an denen die Theoriethemen vorgetragen werden sind in unseren Kursterminen ersichtlich.  

 
Folgende Dokumente müssen im Original vorgelegt werden:

  • Reisepass oder Personalausweis des Schülers
    (mit 15 Jahren auch die des Erziehungsberechtigten)
  • Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
    (bei Ausbildung mit 15 Jahren)
  • Meldezettel
  • 1 aktuelles EU-Passfoto

Weiter Informationen erhalten Sie im Menüpunkt Ausbildung.


Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten in Hietzing oder Speising gerne zur Verfügung.

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